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EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfond |
Informationen für BetriebeAls Kooperationspartner für die geförderte zusätzliche Berufsausbildung kommen grundsätzlich alle Unternehmen, Büros, Praxen, Kanzleien usw. in Frage, die mindestens folgende Grundbedingungen erfüllen:
Grundlage für die Ausbildungskooperation bilden des weiteren:
Ausgehend von der Bereitschaftserklärung, den jährlich neu festgelegten Förderbedingungen und sonstigen Rahmenbedingungen, erfolgt durch die (für den angebotenen Ausbildungsberuf) zuständige Stelle (IHK, HWK usw.) die grundsätzliche Befürwortung/Ablehnung des jeweiligen Unternehmens für die zusätzliche Berufsausbildung. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung entsteht damit jedoch nicht!Entsprechend der finanziellen Mittel, Ausbildungsbedarf u. -möglichkeit erfolgt etwa ab August des jeweiligen Ausbildungsjahres die Vermittlung geeigneter - bei der Agentur für Arbeit gemeldeter - Bewerber. |
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