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EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfond |
Abschluss BerufsausbildungsvertragIst die/der Jugendliche aus Sicht des Kooperationsbetriebes für die Ausbildung geeignet, schließt der Ausbildungsring mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag ab. Zu dem vereinbarten Termin der Vertragsunterzeichnung sind vorzulegen:
Bei Jugendlichen, die bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages noch nicht 18 Jahre alt sind, ist die Teilnahme des gesetzlichen Vertreters/Vormundes zwingend erforderlich. Die Ausbildungsvergütung und der Urlaubsanspruch sind nicht an tarifvertragliche Regelungen gebunden. Die Probezeit beträgt 4 Monate. |
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