Ausbildungsring Cottbus e.V.

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Allgemeines für Betriebe für Jugendliche

 

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Abschluss Berufsausbildungsvertrag

Ist die/der Jugendliche aus Sicht des Kooperationsbetriebes für die Ausbildung geeignet, schließt der Ausbildungsring mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag ab. Zu dem vereinbarten Termin der Vertragsunterzeichnung sind vorzulegen:

bulletDer 2. Satz der Bewerbungsunterlagen,
bulletdie Bestätigung der Annahme der/des Bewerber(in)/s,
bulletder ausgefüllte Personalbogen und die Anlage 2 zum Berufsausbildungsvertrag sowie
bulletdie aktuelle Lohnsteuerkarte

Bei Jugendlichen, die bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages noch nicht 18 Jahre alt sind, ist die Teilnahme des gesetzlichen  Vertreters/Vormundes zwingend erforderlich.

Die Ausbildungsvergütung und der Urlaubsanspruch sind nicht an tarifvertragliche Regelungen gebunden. Die Probezeit beträgt 4 Monate.